Spanien Regionen
Die Regionen Spaniens werden innerhalb Spaniens als autonome Gemeinschaften bezeichnet und mit CC.AA. für Comunidades Autónomas abgekürzt. Die spanische Verfassung sieht die Autonomen Gemeinschaften als Gebietskörperschaften und versieht sie mit einem Autonomiestatute. Dieser gestattet gewissen Kompetenzen im Rahmen der Gesetzgebung und ihrem Vollzug. Allerdings variiert dies von autonomer Gemeinschaft zu autonomer Gemeinschaft. Spanien besteht aus einer Gesamtanzahl von 17 autonomen Regionen. Wobei sieben dieser autonomen Gemeinschaften aus nur einer Provinz bestehen. Alle anderen Regionen setzen sich aus maximal neun Provinzen zusammen.
Diese Autonomen Gemeinschaften setzen sich wie folgt zusammen:
- Andalusien (8.302.923 Einwohner)
- Katalonien (7.475.420 Einwohner)
- Madrid (6.386.932 Einwohner)
- Valencia (5.094.675 Einwohner)
- Galicien (2.796.089 Einwohner)
- Kastilien-León (2.563.521 Einwohner)
- Baskenland (2.172.175 Einwohner)
- Kanarische Inseln (2.103.992 Einwohner)
- Kastilien-La Mancha (2.081.313 Einwohner)
- Region Murcia (1.446.520 Einwohner)
- Aragonien (1.345.473 Einwohner)
- Extremadura (1.102.410 Einwohner)
- Balearische Inseln (1.095.426 Einwohner)
- Asturien (1.085.289 Einwohner)
- Navarra (630.578 Einwohner)
- Kantabrien (589.235 Einwohner)
- La Rioja (321.702 Einwohner)
Lediglich die beiden Städte Melilla, mit 73.460 Einwohnern und Ceuta, mit 78.674 Einwohnern, gelten zusätzlich noch als autonom und werden mit dem Begriff ciudades autónomas bezeichnet.