Spanien Einreisebestimmungen
Die Einreisebestimmungen für Spanien sind dank der Zugehörigkeit zur Europäischen Union relativ einfach geregelt und zwar dank der Regelung des Peronenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. So benötigen Erwachsene für eine Einreise nach Spanien lediglich einen Reisepass oder Personalausweis. Der Reisepass kann zudem höchstens ein Jahr abgelaufen sein, bei Reiseantritt nach Spanien.
Auch ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass wird für die Einreise nach Spanien akzeptiert. Es kann allerdings sein, dass die Anforderungen einzelner Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften höher angesetzt sind, als die staatlichen Regelungen es vorsehen. Die Einreisebestimmungen für Kinder nach Spanien gestalten sich ähnlich deren der Erwachsenen. Benötigt wird entweder ein Kinderreisepass, ein Reisepass oder ein Personalausweis. Bis auf letzteren besteht auch hier eine Übergangsfrist nach Ablauf von höchstens einem Jahr. Auch ein vorläufiger Personalausweis für Kinder wird anerkannt.
Genauso wie ein Eintrag im Reisepass der Eltern, sofern das Kind nicht älter als 16 Jahre ist und noch eine Gültigkeit besteht. Solche Kindereinträge in Reisepässen der Eltern werden seit dem 1. November 2007 nicht mehr durchgeführt. Auch ein alter Kinderausweis, der noch seine Gültigkeit hat, aber nach dem Muster ausgestellt ist, welches vor dem 1. Januar 2006 verwendet wurde, ist zur Einreise nach Spanien erlaubt. Normalerweise sollte es keine Probleme geben, wenn in diesen Kinderausweisen noch kein Foto vorhanden ist, aber inzwischen wird dies immer strenger kontrolliert.